Rechtsstand 2026: Gesetzliche Rentenformel (§ 64 SGB VI), aktueller Rentenwert 39,32 € & Beitragsbemessungsgrenzen 2026.

Rentenrechner 2026 (GRV) – Gesetzliche Rente & Rentenhöhe berechnen

Wie hoch fällt Ihre gesetzliche Altersrente voraussichtlich aus? Unser kostenloser Rentenrechner 2026 ermittelt Ihren monatlichen Rentenanspruch (Brutto und Netto nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung) exakt nach der amtlichen Rentenformel der Deutschen Rentenversicherung (§ 64 SGB VI) basierend auf Ihrem Gehalt, Beitragsjahren und dem aktuellen Rentenwert von 39,32 Euro.

Gesetzliche Rente 2026 berechnen!

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Die gesetzliche Rentenformel nach § 64 SGB VI im Detail

Die Höhe der monatlichen Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ist kein Zufallsprodukt, sondern wird in Deutschland durch eine bundesweit verbindliche gesetzliche Berechnungsmethode bestimmt: die Rentenformel nach § 64 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI).

Die Formel multipliziert vier zentrale Komponenten miteinander, um den exakten monatlichen Bruttobetrag zu ermitteln:

Monatliche Rente = EP × ZF × AR × RAF

Die vier Faktoren im Überblick:

  • 1. Entgeltpunkte (EP): Die Rentenpunkte spiegeln Ihre individuelle Beitragsleistung wider. Wer in einem Kalenderjahr genau das Durchschnittseinkommen aller gesetzlich Versicherten verdient, erhält exakt 1,0 Entgeltpunkt. Verdienen Sie mehr oder weniger, steigt oder sinkt der Entgeltpunkt-Wert proportional.
  • 2. Zugangsfaktor (ZF): Berücksichtigt Zu- oder Abschläge beim Renteneintritt. Bei regulärem Erreichen der Regelaltersgrenze beträgt der Zugangsfaktor exakt 1,0. Gehen Sie vorzeitig in den Ruhestand, verringert sich der Faktor um 0,003 je Monat (0,3 % Abschlag). Arbeiten Sie über die Regelaltersgrenze hinaus, erhöht er sich um 0,005 je Monat (+0,5 % Zuschlag).
  • 3. Aktueller Rentenwert (AR): Der in Euro ausgedrückte Geldwert für genau einen Entgeltpunkt. Seit der historischen Angleichung der Ost-Werte an das West-Niveau zum 1. Juli 2024 beträgt der aktuelle Rentenwert einheitlich 39,32 Euro.
  • 4. Rentenartfaktor (RAF): Definiert das Sicherungsziel der jeweiligen Rentenart (§ 67 SGB VI). Bei einer vollen Altersrente und einer Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt der Faktor 1,0, bei einer großen Witwenrente 0,55 (bzw. 0,60 nach altem Recht) und bei einer Halbwaisenrente 0,1.

Beitragsbemessungsgrenzen und Durchschnittsentgelt 2026

Um zu ermitteln, wie viele Entgeltpunkte Sie in einem Beitragsjahr sammeln, setzt die Deutsche Rentenversicherung Ihr sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen ins Verhältnis zum vorläufigen Durchschnittsentgelt der Versichertengemeinschaft. Gleichzeitig ist der beitragspflichtige Lohn durch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) nach oben gedeckelt.

Renten-Rechengröße Rechtskreis West Rechtskreis Ost
Aktueller Rentenwert (AR) 39,32 € je EP 39,32 € je EP
Vorläufiges Durchschnittsentgelt (Jahr) 50.493,00 € (ca. 4.207,75 € monatlich)
Beitragsbemessungsgrenze (Monat) 8.050,00 € 7.550,00 €
Beitragsbemessungsgrenze (Jahr) 96.600,00 € 90.600,00 €
Maximal erreichbare Entgeltpunkte (Jahr) ca. 1,913 EP ca. 1,794 EP

Wer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient (z. B. 10.000 Euro monatlich im Westen), zahlt nur bis zu einem Betrag von 8.050 Euro Rentenversicherungsbeiträge. Für das darüber hinausgehende Einkommen werden keine Beiträge fällig, aber auch keine weiteren Rentenpunkte gutgeschrieben.

Brutto- vs. Netto-Rente: Welche Abzüge fallen im Ruhestand an?

Der Betrag, der in der jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung ausgewiesen wird, ist die Brutto-Rente. Auf Ihrem Girokonto landet jedoch die Netto-Rente. Von der Brutto-Rente werden automatisch gesetzliche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten:

1. Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Pflichtversicherte Rentner zahlen in der Krankenversicherung denselben allgemeinen Beitragssatz wie Arbeitnehmer (14,6 % plus kassenindividueller Zusatzbeitrag). Genau wie ein Arbeitgeber übernimmt die Deutsche Rentenversicherung exakt die Hälfte dieses Beitrags. Als Rentner wird Ihnen daher nur der halbe Satz (7,3 % plus halber Zusatzbeitrag = in der Regel ca. 8,15 %) direkt von der Rente abgezogen.

2. Pflegeversicherung der Rentner (PV)

Im Gegensatz zur Krankenversicherung müssen Rentner den Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung in voller Höhe alleine tragen. Die Rentenversicherung gewährt hier keinen Zuschuss. Für Rentner mit Kindern beträgt der Satz bundesweit 3,4 %, für kinderlose Rentner ab dem 23. Lebensjahr 4,0 %.

3. Einkommensteuer im Ruhestand (Alterseinkünftegesetz)

Renten sind in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig. Nach dem mit dem Wachstumschancengesetz reformierten Übergangspfad zur nachgelagerten Besteuerung beträgt der steuerpflichtige Rentenanteil für den Neurentner-Jahrgang 2026 genau 83 Prozent. Der verbleibende Anteil von 17 Prozent wird lebenslang als fester steuerfreier Rentenfreibetrag in Euro festgeschrieben. Liegt Ihr zu versteuerndes Gesamteinkommen über dem steuerlichen Grundfreibetrag (12.348 Euro für Alleinstehende im Jahr 2026), fällt zusätzlich Einkommensteuer an.

Regelaltersgrenze und Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt

Das gesetzliche Renteneintrittsalter wird seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben (§ 235 SGB VI). Für alle Versicherten, die ab dem Geburtsjahrgang 1964 geboren wurden, gilt ausnahmslos die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

Vorzeitiger Renteneintritt: Der Preis der Freiheit

Wer mindestens 35 Beitragsjahre nachweisen kann, darf als „langjährig Versicherter“ bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze (frühestens ab 63 Jahren) in Rente gehen. Allerdings verlangt der Gesetzgeber hierfür einen spürbaren Ausgleich:

  • Abschlag von 0,3 % pro Monat: Für jeden Kalendermonat, den Sie vor der regulären Altersgrenze in den Ruhestand treten, wird Ihre monatliche Rente um 0,3 % gekürzt.
  • 3,6 % Abschlag pro Jahr: Wer beispielsweise 2 Jahre früher in Rente geht, verliert dauerhaft 7,2 % seiner Brutto-Rente. Bei 4 Jahren früher sind es sogar 14,4 %.
  • Lebenslange Kürzung: Dieser Abschlag gilt nicht nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze, sondern bleibt für die gesamte Dauer des Rentenbezugs bestehen!

Späterer Renteneintritt: Der Renten-Booster

Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und freiwillig weiterarbeitet, profitiert doppelt: Für jeden vollen Monat, den Sie über die Regelaltersgrenze hinaus auf die Rentenzahlung verzichten und weiterarbeiten, erhalten Sie einen Zuschlag von 0,5 % pro Monat (+6 % pro Jahr) auf Ihre spätere Rente. Zusätzlich erhöhen die während der Weiterarbeit gezahlten Rentenbeiträge die Anzahl Ihrer Entgeltpunkte weiter.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur gesetzlichen Rente 2026

Wie viele Rentenpunkte erhalte ich mit dem Durchschnittseinkommen?

Verdienen Sie im gesamten Kalenderjahr exakt das vorläufige Durchschnittsentgelt aller Versicherten (50.493 Euro im Jahr 2026, ca. 4.208 Euro monatlich), wird Ihrem Rentenkonto genau 1,0000 Entgeltpunkt gutgeschrieben. Bei 2.104 Euro Monatsbrutto (Halbtags) sind es 0,5 Entgeltpunkte, bei 6.312 Euro Monatsbrutto 1,5 Entgeltpunkte.

Gibt es noch einen Unterschied zwischen Ost- und West-Rentenwerten?

Nein. Seit dem 1. Juli 2024 ist der aktuelle Rentenwert in den alten und neuen Bundesländern gesetzlich vollständig angeglichen. Ein Entgeltpunkt ist bundesweit einheitlich 39,32 Euro wert. Ein kleiner Unterschied verbleibt lediglich bei der Beitragsbemessungsgrenze (West: 8.050 Euro/Monat, Ost: 7.550 Euro/Monat).

Müssen Rentner auf ihre Rente Steuern zahlen?

Ja, sofern das zu versteuernde Jahreseinkommen den Grundfreibetrag (12.348 Euro für Alleinstehende im Jahr 2026) übersteigt. Für Rentner, die 2026 in den Ruhestand gehen, sind 83 % der Rente steuerpflichtig. Die verbleibenden 17 % der ersten vollen Jahresrente bleiben als fester Euro-Freibetrag steuerfrei.

Wie schließe ich die sogenannte Rentenlücke?

Da das gesetzliche Rentenniveau bei etwa 48 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens vor Steuern liegt, entsteht fast immer eine spürbare Versorgungslücke. Zur Schließung eignen sich die staatlich geförderte betriebliche Altersversorgung (bAV), die Riester-Rente für Familien sowie der langfristige Vermögensaufbau über weltweite Aktien-ETFs oder privates Wohneigentum.

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Fachlich geprüft durch die Suparmax Redaktion

Dieser Rentenrechner und Fachartikel basieren auf den amtlichen Richtlinien der Deutschen Rentenversicherung, dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (§ 64 SGB VI) sowie den aktuellen Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2026. Stand: 2026.