Die Höhe der monatlichen Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ist kein Zufallsprodukt, sondern wird in Deutschland durch eine bundesweit verbindliche gesetzliche Berechnungsmethode bestimmt: die Rentenformel nach § 64 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI).
Die Formel multipliziert vier zentrale Komponenten miteinander, um den exakten monatlichen Bruttobetrag zu ermitteln:
Die vier Faktoren im Überblick:
- 1. Entgeltpunkte (EP): Die Rentenpunkte spiegeln Ihre individuelle Beitragsleistung wider. Wer in einem Kalenderjahr genau das Durchschnittseinkommen aller gesetzlich Versicherten verdient, erhält exakt 1,0 Entgeltpunkt. Verdienen Sie mehr oder weniger, steigt oder sinkt der Entgeltpunkt-Wert proportional.
- 2. Zugangsfaktor (ZF): Berücksichtigt Zu- oder Abschläge beim Renteneintritt. Bei regulärem Erreichen der Regelaltersgrenze beträgt der Zugangsfaktor exakt 1,0. Gehen Sie vorzeitig in den Ruhestand, verringert sich der Faktor um 0,003 je Monat (0,3 % Abschlag). Arbeiten Sie über die Regelaltersgrenze hinaus, erhöht er sich um 0,005 je Monat (+0,5 % Zuschlag).
- 3. Aktueller Rentenwert (AR): Der in Euro ausgedrückte Geldwert für genau einen Entgeltpunkt. Seit der historischen Angleichung der Ost-Werte an das West-Niveau zum 1. Juli 2024 beträgt der aktuelle Rentenwert einheitlich 39,32 Euro.
- 4. Rentenartfaktor (RAF): Definiert das Sicherungsziel der jeweiligen Rentenart (§ 67 SGB VI). Bei einer vollen Altersrente und einer Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt der Faktor 1,0, bei einer großen Witwenrente 0,55 (bzw. 0,60 nach altem Recht) und bei einer Halbwaisenrente 0,1.