Rechtsstand 2026: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG – 30 Cent bis 20 km, 38 Cent ab dem 21. km.

Pendlerpauschale Rechner 2026 – Fahrtkosten berechnen

Mit der gesetzlichen Entfernungspauschale setzen Arbeitnehmer jeden vollen Kilometer des einfachen Arbeitswegs steuerlich als Werbungskosten ab. Berechnen Sie mit unserem kostenlosen Rechner in Sekundenschnelle Ihre jährliche Fahrtkostenpauschale, den Überhang über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) und Ihre voraussichtliche echte Steuererstattung vom Finanzamt.

Entfernungspauschale 2026 berechnen!

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1. Was ist die Pendlerpauschale und wie funktioniert sie 2026?

Die steuerliche Entfernungspauschale – umgangssprachlich Pendlerpauschale genannt – gehört zu den wichtigsten Werbungskosten für Arbeitnehmer in Deutschland (siehe Brutto-Netto-Rechner) (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Einkommensteuergesetz). Sie dient dazu, die unvermeidbaren berufsbedingten Kosten für den täglichen Weg zwischen der eigenen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte steuerlich abzugsfähig zu machen.

Der entscheidende gesetzliche Grundsatz lautet: Es zählt ausschließlich die einfache Wegstrecke (ein einfacher Weg), nicht die gesamte gefahrene Strecke für Hin- und Rückfahrt. Zudem wird auf volle Kilometer abgerundet. Angefangene Kilometer bleiben bei der Tagesberechnung außer Ansatz.

Ein wesentlicher Vorteil der Pauschale liegt in ihrer Nachweiserleichterung: Sie müssen dem Finanzamt im Regelfall weder Benzinquittungen noch Werkstattrechnungen oder Fahrscheine einreichen. Wer die formalen Kriterien erfüllt, erhält den Pauschbetrag steuermindernd gutgeschrieben.

2. Die Staffelung 2026 im Detail: 30 Cent versus 38 Cent

Für das Steuerjahr 2026 gilt die gestaffelte Kilometerregelung, die Fernpendler und Berufstätige mit langen Arbeitswegen spürbar begünstigt:

  • 1. bis 20. Entfernungskilometer: 0,30 € pro vollem Entfernungskilometer und Arbeitstag.
  • Ab dem 21. Entfernungskilometer: 0,38 € pro vollem Entfernungskilometer und Arbeitstag (erhöhte Pauschale für Fernpendler).

Diese Staffelung gilt einheitlich ab dem 21. Kilometer. Wer beispielsweise 45 Kilometer zur Arbeitsstätte pendelt, erhält für die ersten 20 Kilometer den Grundbetrag von 6,00 € (20 × 0,30 €) und für die verbleibenden 25 Kilometer den erhöhten Satz von 9,50 € (25 × 0,38 €). In Summe ergibt das 15,50 € Werbungskosten für jeden einzelnen Arbeitstag.

3. Praxis-Rechenbeispiel: Pendlerweg von 35 Kilometern

Schauen wir uns die konkrete steuerliche Auswirkung an einem realistischen Musterfall an. Angenommen, Martin arbeitet als festangestellter Software-Ingenieur und fährt an 215 Arbeitstagen mit dem eigenen Pkw von Augsburg nach München (einfache Entfernung: 35 km). Sein persönlicher Grenzsteuersatz liegt bei 35 %.

Berechnungsschritt Berechnung Jahresbetrag
Basisstrecke (1. bis 20. km) 20 km × 0,30 € × 215 Tage 1.290,00 €
Fernpendlerstrecke (21. bis 35. km) 15 km × 0,38 € × 215 Tage 1.225,50 €
Gesamte Entfernungspauschale 1.290,00 € + 1.225,50 € 2.515,50 €
Abzug Arbeitnehmer-Pauschbetrag Bereits monatlich beim Gehalt berücksichtigt − 1.230,00 €
Steuerwirksamer Mehrbetrag Minderung des zu versteuernden Einkommens 1.285,50 €
Echte Steuererstattung (Cashback) 1.285,50 € × 35 % Grenzsteuersatz ca. 449,93 €

Ergebnis: Martin mindert sein steuerpflichtiges Einkommen über die Steuererklärung um 1.285,50 € und erhält rund 450 Euro echtes Geld auf sein Girokonto erstattet. Prüfen Sie mit unserem Brutto-Netto-Rechner, wie sich zusätzliche Freibeträge unmittelbar auf Ihr monatliches Nettoeinkommen auswirken.

4. Arbeitstage ermitteln: 5-Tage-Woche, Homeoffice & Krankheit

Die Anzahl der ansetzbaren Arbeitstage bildet den Multiplikator für Ihre gesamte Fahrtkostenrechnung. Das Finanzamt verlangt zwar selten Einzelbelege, prüft jedoch Plausibilitäten anhand der Kalendertage des jeweiligen Bundeslandes:

  • 5-Tage-Woche ohne Schichtarbeit: 220 bis 230 Tage werden üblicherweise anstandslos als Erfahrungswert akzeptiert (nach Abzug von 30 Urlaubstagen und gesetzlichen Feiertagen).
  • 6-Tage-Woche: Rund 260 bis 280 Tage sind ansetzbar, sofern der Arbeitsvertrag samstägliche Arbeitsleistung vorsieht.
  • Teilzeitkräfte: Bei 3 Arbeitstagen pro Woche liegt der Richtwert entsprechend bei ca. 130 bis 140 Tagen pro Kalenderjahr.

5. Verkehrsmittel: Pkw, Bahn, Fahrrad & die 4.500-Euro-Grenze

Das deutsche Steuerrecht knüpft die Pendlerpauschale grundsätzlich nicht an ein bestimmtes Transportmittel. Es steht Ihnen völlig frei, wie Sie Ihren Arbeitsweg bestreiten. Dennoch gibt es bei den Obergrenzen gravierende Unterschiede:

  • Eigener oder zur Nutzung überlassener Pkw: Für Autofahrer gilt keine Höchstgrenze. Selbst wenn die errechnete Pauschale 8.000 Euro oder mehr beträgt, wird sie in voller Höhe als Werbungskosten berücksichtigt.
  • Öffentliche Verkehrsmittel (Bus, Bahn, Tram): Hier ist die Entfernungspauschale gesetzlich auf maximal 4.500 Euro pro Kalenderjahr gedeckelt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG). Ausnahme: Haben Sie für Jahres- oder Monatstickets (einschließlich Deutschlandticket) nachweislich mehr als 4.500 Euro ausgegeben, dürfen die tatsächlichen Kosten anstelle der Pauschale abgezogen werden.
  • Fahrrad, E-Bike, E-Scooter & Fußgänger: Auch hier gilt die Obergrenze von 4.500 Euro. Ein voller Kilometer bringt exakt dieselben 30 bzw. 38 Cent wie beim Auto.
  • Fahrgemeinschaften: Der Fahrer kann die unbegrenzte Pauschale für seine Fahrt ansetzen. Mitfahrer unterliegen für ihren Streckenanteil der 4.500-Euro-Grenze.

Wer einen Dienstwagen fährt und diesen auch für private Fahrten und den Arbeitsweg nutzt, muss den geldwerten Vorteil versteuern. Wie sich das auf Ihr Monatsgehalt auswirkt, erfahren Sie im Firmenwagenrechner für die 1%-Regelung.

6. Mobilitätsprämie für Geringverdiener, Azubis & Studenten

Wer wenig verdient (zum Beispiel Werkstudenten, Auszubildende oder Teilzeitkräfte) und mit seinem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag (12.348 Euro im Jahr 2026) bleibt, zahlt keine Einkommensteuer. Folglich würde eine normale Werbungskostenpauschale ins Leere laufen, da man nicht weniger als null Euro Steuern zahlen kann.

Genau hierfür schuf der Gesetzgeber die Mobilitätsprämie: Geringverdiener mit einem Arbeitsweg von mehr als 20 Kilometern erhalten auf Antrag eine direkte Auszahlung vom Finanzamt. Die Prämie beträgt 14 Prozent der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer (also 14 % von 0,38 € = ca. 5,3 Cent je Fernpendler-Kilometer). Voraussetzung ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung samt Anlage Mobilitätsprämie.

7. Typische Fallstricke & Optimierungstipps für die Steuererklärung

In der steuerlichen Beratungspraxis führen drei Punkte besonders häufig zu Rückfragen oder Streichungen durch den Sachbearbeiter:

  1. Kürzeste Straßenverbindung versus zeitgünstigere Route: Das Gesetz schreibt die kürzeste befahrbare öffentliche Straße vor. Eine längere Strecke darf das Finanzamt nur dann anerkennen, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig zu einer spürbaren Zeitersparnis führt (beispielsweise Autobahnstrecke statt verstopfter Innenstadtroute).
  2. Mehrere Wohnsitze: Liegt der Ausgangsort nicht am Hauptwohnsitz, erkennt das Finanzamt die Fahrten nur an, wenn der Zweitwohnsitz aus beruflichen Gründen begründet wurde oder den Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet.
  3. Arbeitgeberzuschüsse zum Jobticket: Zahlt der Arbeitgeber steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse oder ein kostenloses Deutschlandticket, mindern diese steuerfreien Leistungen die abziehbare Entfernungspauschale in der Anlage N (§ 3 Nr. 15 EStG).

Planen Sie berufliche Veränderungen oder eine Reduzierung der Wochenstunden? Berechnen Sie vorab mit unserem Steuerklassen- und Gehaltsrechner, wie sich veränderte Arbeitszeiten auf Ihre Abgaben und Nettobeträge auswirken. Wenn Sie Nachwuchs erwarten, lohnt sich zudem eine Prüfung der Einkünfte für den Elterngeldanspruch.

8. Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Pendlerpauschale

Kann ich die Pendlerpauschale auch bei Fahrten mit dem Fahrrad, Bus oder zu Fuß ansetzen?

Ja, die Entfernungspauschale gilt verkehrsmittelunabhängig. Sie können dieselben 0,30 € bzw. 0,38 € je Kilometer auch dann geltend machen, wenn Sie mit dem Fahrrad, E-Bike, Bus, der Bahn oder zu Fuß zur Arbeit gelangen. Für alle Verkehrsmittel außer dem eigenen oder zur Nutzung überlassenen Pkw gilt jedoch eine gesetzliche Höchstgrenze von 4.500 Euro pro Kalenderjahr, es sei denn, höhere tatsächliche Ticketkosten für den ÖPNV werden nachgewiesen.

Zählt bei der Pendlerpauschale der Hin- und Rückweg?

Nein. Gesetzlich (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG) wird ausschließlich die einfache Wegstrecke zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte berücksichtigt. Wer beispielsweise 30 Kilometer zur Arbeit fährt und abends 30 Kilometer zurück, kann pro Arbeitstag exakt 30 Kilometer ansetzen – nicht 60 Kilometer.

Wie viele Arbeitstage erkennt das Finanzamt ohne Einzelnachweis an?

Bei einer regulären 5-Tage-Woche akzeptieren Finanzämter in der Praxis in der Regel 220 bis 230 Arbeitstage ohne gesonderte Nachweispflicht. Bei einer 6-Tage-Woche liegt der Erfahrungswert bei 260 bis 280 Tagen. Wichtig: Tage im Homeoffice, Urlaubs- und Krankheitstage müssen abgezogen werden, da an diesen Tagen keine Fahrt zur Arbeitsstätte stattfand.

Was passiert, wenn ich an einem Tag teils im Homeoffice arbeite und teils ins Büro fahre?

Fahren Sie an einem Arbeitstag tatsächlich in Ihren Betrieb, greift für diesen Tag prioritär die Pendlerpauschale für die Fahrtstrecke. Die Tagespauschale für das Homeoffice (Tagespauschale von 6 Euro) darf für denselben Kalendertag nicht zusätzlich geltend gemacht werden – es gilt das gesetzliche Verbot des doppelten Kostenansatzes.

RJ

Redaktionelle Prüfung & Fachautor: Ralf Jung (Finanz- und Lohnsteuerredaktion Suparmax)

Rechtsgrundlagen: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, BMF-Schreiben zur Entfernungspauschale, amtliche Lohnsteuer-Richtlinien. Letzte redaktionelle Aktualisierung für das Steuerjahr 2026.