Viele Arbeitnehmer träumen von einem fabrikneuen Pkw oder einem modernen E-Bike, scheuen jedoch die hohen Anschaffungs- oder privaten Leasingraten. Genau hier setzt das Modell des JobCars (Mitarbeiter-Leasing per Gehaltsumwandlung) an.
Die Funktionsweise ist steuerlich raffiniert und gesetzlich vollkommen legal (§ 8 Abs. 2 EStG): Der Arbeitgeber schließt mit einer Leasinggesellschaft einen Rahmenvertrag ab und least das Wunschfahrzeug für seinen Mitarbeiter. Im Gegenzug verzichtet der Arbeitnehmer im Rahmen einer Überlassungsvereinbarung auf einen Teil seines monatlichen Bruttogehalts (sogenannte Barlohnumwandlung). Die Leasingrate wird direkt vom Bruttoentgelt einbehalten, bevor Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden.
Dadurch sinkt das zu versteuernde Bruttoeinkommen spürbar. Anstelle der vollen Leasingrate zahlt der Arbeitnehmer netto oft nur rund 55 bis 65 Prozent der tatsächlichen Kosten. Den Rest finanzieren im Grunde die gesparten Steuern und Sozialabgaben.