Die Entscheidung zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV) ist eine der weitreichendsten finanziellen Weichenstellungen für Berufstätige in Deutschland. Während die GKV als soziales Umlagesystem funktioniert, basiert die PKV auf einem individuellen, privatrechtlichen Kapitaldeckungsverfahren (siehe PKV Vergleich).
Vorteile der Privaten Krankenversicherung:
- Garantierte Spitzenmedizin & Chefarztbehandlung: Privatpatienten profitieren von freier Arztwahl, direkter Facharztkonsultation ohne Überweisung, Behandlung durch Chefärzte und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus.
- Exzellente Zahnleistungen: Hochwertiger Zahnersatz (wie Implantate, Keramik-Inlays und Kronen) wird je nach Tarif zu 80 bis 100 Prozent erstattet – in der GKV gibt es lediglich geringe befundorientierte Festzuschüsse.
- Vertraglich garantierter Schutz: Gesetzliche Kassen können Leistungen durch Parlamentsbeschlüsse jederzeit kürzen oder streichen. Ein PKV-Vertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag: Einmal vereinbarte Leistungen sind lebenslang garantiert und können vom Versicherer niemals einseitig gekürzt werden.
- Beitragsrückerstattung (BRE): Reichen Sie in einem Kalenderjahr keine Rechnungen ein, erstatten viele PKV-Tarife zwei bis vier Monatsbeiträge in bar zurück – oft 800 bis 1.500 Euro steuerfrei!
- Oft günstiger für Gesunde & Beamte: Junge, gesunde Gutverdiener und insbesondere Beamtinnen und Beamte zahlen in der PKV oft hunderte Euro weniger als den Höchstbeitrag in der GKV.
Nachteile und Risiken der PKV:
- Keine kostenlose Familienversicherung: In der GKV sind Kinder und nicht erwerbstätige Ehepartner beitragsfrei mitversichert. In der PKV benötigt jedes Familienmitglied einen eigenen, beitragspflichtigen Vertrag (ca. 120 bis 180 Euro pro Kind im Monat).
- Steigende Beiträge im Alter: Aufgrund medizinischer Inflation und steigender Lebenserwartung steigen die PKV-Beiträge über die Jahrzehnte an. Wer im Berufsleben nicht vorsorgt, kann im Rentenalter hohe Prämien zahlen müssen.
- Gesundheitsprüfung: Beim Eintritt verlangt jede PKV eine detaillierte Auskunft über Vorerkrankungen der letzten 5 bis 10 Jahre. Schwere Erkrankungen führen zu Risikozuschlägen oder Ablehnung.
- Vorleistungspflicht (Kostenerstattungsprinzip): Ärzte und Kliniken stellen Rechnungen direkt an den Patienten, der diese erst bezahlen und anschließend bei der PKV einreichen muss.