Das Kurzarbeitergeld (KUG) ist eine gesetzliche Lohnersatzleistung nach den §§ 95 ff. des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III). Es greift ein, wenn ein Unternehmen aufgrund unabwendbarer Ereignisse (wie Hochwasser, Rohstoffengpässe oder Lieferkettenunterbrechungen) oder vorübergehender wirtschaftlicher Krisen die regelmäßige Arbeitszeit seiner Belegschaft vorübergehend reduzieren muss.
Der Zweck des Kurzarbeitergeldes ist arbeitsmarktpolitisch von unschätzbarem Wert: Statt wertvolle Fachkräfte bei vorübergehender Auftragsflaute betriebsbedingt kündigen zu müssen, federt die Bundesagentur für Arbeit (BA) den Verdienstausfall der Beschäftigten zu einem wesentlichen Teil ab. Der Arbeitgeber spart Lohnkosten für die ausgefallenen Stunden, während der Arbeitnehmer in seinem bestehenden Arbeitsverhältnis verbleibt und sozialversichert bleibt.
Kurzarbeit kann für den gesamten Betrieb oder lediglich für einzelne Abteilungen angeordnet werden. Sie reicht von einer leichten Stundenreduzierung (z. B. 20 Prozent) bis hin zu „Kurzarbeit Null“, bei der die Arbeit für einen bestimmten Zeitraum komplett ruht.